Anlässlich der bevorstehenden Sonnwendfeiern weist der Landesfeuerwehrverband Steiermark auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Sicherheitsvorgaben beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern hin.
Nicht immer und überall erlaubt
Brauchtumsfeuer sind im Jahresverlauf nur zu zwei Anlässen erlaubt – zu Ostern und zur Sommer-Sonnenwende. Das Abbrennen ist nicht flächendeckend gestattet. In Graz besteht beispielsweise ein generelles Verbot für derartige Feuer. Auch in mehreren Gemeinden im Grazer Umland, mit besonders hoher Belastung im Hinblick auf die Luftreinhaltung, gelten strenge Einschränkungen. Dort ist lediglich ein einziges Brauchtumsfeuer, organisiert durch die Gemeinde selbst oder durch eine von ihr beauftragte Stelle, zulässig.
Heuer fällt der Tag der Sommer-Sonnenwende, 21. Juni, auf einen Samstag. Das bedeutet, dass das Entzünden eines Sonnwendfeuers ausschließlich an diesem Tag zulässig ist.
„Wir wissen, so Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried, „dass Brauchtumsfeuer in vielen Regionen fester Bestandteil des kulturellen Lebens sind. Daher wollen wir als Feuerwehr keineswegs als Spaßbremse oder Verhinderer auftreten, sondern als Partner, der mit sachlicher Information und klaren Empfehlungen zur Sicherheit aller beitragen möchte, damit Brauchtum und Feiern nicht zur Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt wird“, so Leichtfried.
Vorsicht beim Entzünden
Daher wird an alle Veranstalterinnen und Veranstalter eines Brauchtumsfeuers sowie an die Bevölkerung angesichts der aktuellen Witterungslage appelliert, beim Entzünden eines Brauchtumsfeuers mit großer Sorgfalt und entsprechendem Verantwortungsbewusstsein vorzugehen sowie den notwendigen Hausverstand walten zu lassen. Auch wenn das Frühjahr in manchen Regionen bislang vergleichsweise moderat und mit ausreichend Niederschlägen verlaufen ist, so ist besonders in den niederschlagsärmeren Landesteilen mit einem erhöhten Brandausbreitungsrisiko durch Funkenflug und Glutreste zu rechnen. Aus diesem Grund wird um besondere Umsicht und angepasstes Verhalten beim Umgang mit offenem Feuer ersucht. Die wichtigsten Punkte für eine möglichst sichere Durchführung sind in den nachstehenden Sicherheitstipps zusammengefasst.
Sicherheitstipps beachten
- Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe. Sämtliche nicht biogenen Materialien wie z.B. Kunststoffe („Plastiksackerl“), Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke oder Gummi – aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider etc., haben im Sonnwendfeuer absolut nichts verloren.
- Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen. Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.
- Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Sicherheitsabstände beachten! Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern. Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen etc. [öffentl. Verkehrsflächen]. Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken. Entsprechend § 4 Abs 5 der BrauchtumsfeuerVO ist bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.
- Windrichtung beim Entzünden beachten. Das Feuer darf z.B. bei starkem Wind gar nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
- Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko (Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen), sondern sind auch verboten!
- Offenes Feuer muss bis zum Ablöschen beaufsichtigt werden. Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
- Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).
- Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.
- Vorsicht Strohballen: diese gemütlichen Sitzgelegenheiten können sich bereits durch die Hitzestrahlung von allein entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Auf kleine Kinder aufpassen – Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.
- Im Ernstfall: Notruf „122“ Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren.
Erstellt von BFR Thomas Meier, MA (Landesfeuerwehrverband Steiermark); Titelfoto: © Martin Garber | BFV Deutschlandsberg
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